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Was Arbeitnehmer über Weiterbildung wissen sollten

Bildquelle: Alyibel@pixabay.com - entrepreneur-2326419_1280

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Weiterbildung – ein zentrales Thema für die Erhaltung der individuellen Arbeitsfähigkeit

Noch immer sind berufliche und persönliche Qualifikationen ein Maßstab dafür, ob man einen Job bekommt oder nicht. Wer jedoch denkt, als Akademiker hätte man einen Job sicher, der irrt. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) lag die Arbeitslosenquote von Akademikern 2016 bei 2,3 %. Das sind knapp 200.000 Akademiker, die arbeitslos gemeldet sind. Experten weisen immer häufiger darauf hin, dass Weiterbildung auch für Akademiker wichtig sind. Bevor man sich gewisse Zusatzqualifikationen aneignet, gilt es jedoch, sich genauer mit dem Thema zu beschäftigen.

Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen

Nicht nur Akademiker sind von Arbeitslosigkeit betroffen. Wer aufgrund einer Umstrukturierung seinen Betrieb verlassen muss, versinkt nicht selten in Depressionen, wenn kein neuer Job in Sicht ist. Vor allem Langzeitarbeitslosigkeit wirkt sich negativ auf die Psyche aus. Anstatt sich seinem Schicksal zu ergeben, kann die freie Zeit für eine geförderte Weiterbildung oder Umschulung genutzt werden.

Es kann die verschiedensten Gründe geben, eine Weiterbildung zu absolvieren. Für welche Zusatzqualifikationen man sich auch entscheidet, fest steht, dass Weiterbildungen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Eine Möglichkeit besteht etwa darin, eine Weiterbildung bei der WBS TRAINING zu machen. Dies erhöht die Chancen auf dem Arbeitsmarkt, kann der Bewerber so doch beweisen, dass er im Laufe der Zeit gewisse Kompetenzen und Skills erworben hat. Schließlich werden Aus- und Weiterbildungen dem potentiellen Arbeitgeber in Form von Zertifikaten vorgelegt. Es handelt sich also um ein Dokument, welches vom jeweiligen Bildungspartner persönlich ausgestellt wurde.

Geförderte Weiterbildung von der Arbeitsagentur

Natürlich geht eine solche Weiterbildung mit Kosten einher. Deswegen macht es Sinn, sich nach einer geförderten Weiterbildung umzusehen. Ist die Weiterbildung beispielsweise notwendig, um Arbeitslose beruflich einzugliedern oder aber eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, ist die Weiterbildung förderfähig. Dies gilt jedoch nicht für jede Weiterbildungsmaßnahme. Diese muss dem Bildungsziel der Agentur für Arbeit entsprechen. Um eine Weiterbildung gefördert zu bekommen, ist es sinnvoll, zu vermitteln, dass genau diese oder jene Weiterbildung wichtig ist, um seine Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Hierzu ist ein persönliches Gespräch mit dem jeweiligen Berater in der Agentur für Arbeit erforderlich.

Ausbau der Arbeitsfähigkeit für Berufstätige

Wer in Arbeit ist und Interesse daran hat, seine beruflichen Qualifikationen zu erweitern, sollte ebenfalls an eine Weiterbildung denken. Durch entsprechende Zusatzqualifikationen kann man etwa die Chancen auf einen höher qualifizierten Job erhöhen. Einen grundsätzlichen Anspruch auf Weiterbildung gegenüber dem Arbeitgeber gibt es jedoch nicht. Es lohnt sich aber, im Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag und der Betriebsvereinbarung zu blättern. Wurde eine entsprechende Klausel freiwillig vom Arbeitgeber hinzugefügt, hat der Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf Weiterbildung. Dies kann eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung von der Arbeit sein. Ebenso möglich ist eine Kostenbeteiligung des Arbeitgebers.

Was dem Arbeitnehmer aber in jedem Fall zusteht, ist ein so genannter Bildungsurlaub. Bei diesem muss der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung gewähren. Die Anzahl der freien Tage beschränkt sich jedoch meistens auf fünf Tage pro Jahr oder auf zehn Tage alle zwei Jahre. Welche Regelung zutrifft, ist den einzelnen Gesetzen der Bundesländer zu entnehmen.

Und dann gibt es da noch die Arbeitgeber, die es befürworten, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu schulen, um deren Kenntnisse für das Berufsleben aufzufrischen. Findet die angeordnete Fortbildung während der regulären Arbeitszeit statt, ist der Arbeitnehmer sogar dazu verpflichtet, an dieser teilzunehmen. Anders sieht es außerhalb der Arbeitszeit statt. In diesem Fall gilt das Prinzip der Interessenabwägung.

Weiterbildung – ein wichtiger Aspekt der Arbeitgeberattraktivität

Aus Unternehmenssicht ist Weiterbildung notwendig, weil es einerseits insbesondere in Zeiten des rasanten Wandels relevant ist, die eigenen Mitarbeiter und damit das Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten und andererseits das Unternehmen seine Attraktivität als Arbeitgeber stärkt. Viele Unternehmen haben das erkannt und bieten maßgeschneiderte Programme für die Mitarbeiter an. Es kann sich dabei um spezielle Weiterbildung für bestimmte Berufsfelder handeln, um Angebote für Nachwuchsführungskräfte oder um grundsätzlich verbindliche Schulungen für jeden Mitarbeiter beim Eintritt in ein Unternehmen. Das Thema ist also keinesfalls nur aus Sicht der Arbeitnehmer, sondern auch aus Arbeitgebersicht relevant.

 

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