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Mitarbeiterbenefits und Employer Branding

Wie man in Zeiten von Corona (und auch sonst) für seine Mitarbeiter über steuerfreie Mitarbeiterbenefits was Gutes tun kann, erläutert Florian Gottschaller von Spendit. Auf geht’s: 

SAATKORN: Bitte stellen Sie sich den SAATKORN Leser*innen doch kurz vor.

Florian Gottschaller von Spendit

Ich bin Florian Gottschaller, Mitgründer der SPENDIT AG in München. Was wir machen? Ein gutes Gefühl – für Arbeitgeber und ihre Teams. Und wie? Indem wir bestehende steuerfreie Mitarbeiterbenefits digitalisieren oder sie komplett neu erfinden. Den 44€ Sachbezug aka Tankgutschein bieten wir zum Beispiel über eine Mastercard Kreditkarte an, mit der Arbeitnehmer ganz einfach überall Shoppen gehen können – die SpenditCard. Und die alten Papier-Essensmarken haben wir durch eine smarte App ersetzt, mit der Arbeitnehmer sich den steuerfreien 6,50€ Essenszuschuß überall zu ihrem Mittagessen holen können – die Lunchit App.

SAATKORN: Angesichts der aktuellen Corona-Situation gibt es viele Arbeitnehmer*innen, die aufgrund von Kurzarbeit Gehaltsverzicht bis zu 40% hinnehmen müssen. Wie können Netto-Zusatzleistungen wie steuerfreie Mitarbeiterbenefits da helfen?
Die Kurzarbeit ist für Unternehmen jeder Größe eine extrem effektive Möglichkeit, schnell Kosten zu senken um die Firma sicher durch die Krisenmonate zu bringen. Doch für die Mitarbeiter entsteht auch eine spürbare Netto-Lücke. Arbeitgeber sollten wissen, dass sie diese oft schmerzvolle Lücke sehr effektiv – weil steuerfrei – mit Mitarbeiterbenefits auffüllen und damit ihre Teams motivieren können. Warum ist das effektiver als eine klassische Auszahlung aufs Gehaltskonto? Weil Arbeitgeber damit Lohn- und Sozialabgaben sparen und jeder Euro auch netto beim Mitarbeiter ankommt. Ich bin überzeugt, trotz allen Unsicherheiten kann jetzt ein guter Zeitpunkt für Unternehmen sein, steuerfreie Benefits einzuführen. Damit zeigen sie Zuversicht und eine Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern, die über die Krise hinaus besteht.

Ein Beispiel: mit dem digitalen Essenszuschuss über die Lunchit App erstatten Arbeitgeber bis zu 6,50 Euro steuerfrei pro Arbeitstag fürs Mittagessen. Pro Monat kommen so bis zu 140 Euro netto zusammen, die ein Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt erhält. Das geht auch in Kurzarbeit und essen muss man im Homeoffice doch auch. Anders als Papier-Essensmarken gilt Lunchit überall, wo es Essen gibt: in jedem Supermarkt, bei Lieferdiensten, Imbissen und Restaurants. Mitarbeiter reichen einfach den Beleg mit der App ein und bekommen die Summe mit dem nächsten Gehalt erstattet. Gerade während dieser Krisenzeit aber auch danach haben Mitarbeiter einen schönen Grund mehr, regelmäßig Pause zu machen und sich gesund zu ernähren, und können auch die lokale Gastronomie unterstützen. Die Handhabung ist easy und der Verwaltungsprozess im Hintergrund komplett digitalisiert. Wir bieten aktuell die App 3 Monate kostenlos zum Ausprobieren an.

SAATKORN: Ganz konkret: was müssen HR-Abteilungen in dieser Situation berücksichtigen, welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
Im § 106 Abs. 2 S. 2 SGB III iVm mit § 1 Abs. 1 Nr. 8 SvEV steht, dass Arbeitgeber freiwillig das Kurzarbeitergeld aufstocken können. Wie sie es tun, kann jedes Unternehmen selbst entscheiden. Da liegt es doch nahe, die Instrumente in die Hand zu nehmen, bei denen das Meiste ankommt. Mit den steuerfreien Benefits sind sie maximal flexibel und gehen praktisch kein Risiko ein – sie sind schnell eingeführt, die Erstattungsbeiträge für Lunchit bzw. die Ladebeträge für SpenditCard können im Verwaltungsportal jederzeit pausiert oder angepasst werden. Mit der SpenditCard können Arbeitgeber 44€ steuerfrei pro Monat vergeben, die Mitarbeiter bei allen Mastercard Partnern in Deutschland verwenden können. Wir empfehlen Arbeitgebern grundsätzlich immer, eine Zusatzvereinbarung zu machen, damit bleiben die Benefits eine freiwillige Leistung und sie können sie im Ernstfall jederzeit „runterfahren“ – es entsteht keine betriebliche Übung.

SAATKORN: Welche Vorkehrungen muss ein Arbeitgeber treffen, um davon profitieren zu können?
Lunchit und die SpenditCard können sehr schnell und einfach eingeführt werden. Wenn Arbeitgeber Lunchit am Morgen bestellen, können die Mitarbeiter schon am Mittag die Belege damit einreichen. Bei der SpenditCard arbeiten wir mit der deutschen Wirecard Bank AG. Der Bestell- und Kontoeröffnungsprozess dauert in der Regel fünf Werktage. Unser Kundenservice-Team von acht Mitarbeitern ist auch in der Corona-Zeit bestens erreichbar und hilfsbereit.

SAATKORN: Und wie stellt sich die Situation dann aus Arbeitnehmersicht dar?
Wir haben inzwischen über 5.500 Firmenkunden in Deutschland und Österreich und die Erfahrung zeigt: die Mitarbeiter nehmen diese steuerfreien Gehaltsextra intensiver und nachhaltiger wahr als eine einmalige Gehaltserhöhung, die auf dem Konto schnell vergessen wird. Stellen Sie sich vor: Ihr Mitarbeiter/in bekommt eine im Unternehmensdesign gestaltete persönliche Mastercard, die er/sie nach Lust und Laune für kleine Wünsche einsetzen oder das Guthaben auch mal für ein iPad ansparen kann. Da erinnert er/sie sich bei jedem Einkauf daran, was ihr das Unternehmen zusätzlich an Netto bietet. Bei unseren Lunchit-Kunden etabliert die App eine schöne Mittags-Routine. Egal, ob der Arbeitgeber 3€ oder 6,50€ erstattet, was zählt ist die wertschätzende Geste, und die bekommt ihren Platz jeden Tag im Arbeitsalltag.

SAATKORN: Wo kann man als Arbeitgeber weiterführende Informationen bekommen?
Einfach über diese Seite anfragen, hier sind die 3 kostenlosen Lunchit-Monate schon hinterlegt. Oder auch sehr gern bei uns unter hallo@spendit.de oder 089 2003 1881 60.

SAATKORN: Herzlichen Dank für das Interview – und weiterhin viel Erfolg mit Spendit!

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